Kommentar: Grundgesetz Artikel 20a - Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - Ein Kommentar von Axel Mayer


Veröffentlicht am 21.08.2018 in der Kategorie Mensch und Menschenrechte von Axel Mayer

Kommentar: Grundgesetz Artikel 20a - Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - Ein Kommentar von BUND-Geschäftsführer Axel Mayer



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.


Die Väter und die wenigen Mütter des Grundgesetzes glaubten 1949 drängendere Themen zu haben als den Umwelt- und Naturschutz. Nach dem Krieg wurde aufgebaut und die Schornsteine sollten rauchen. Der Traum von der autogerechten Stadt wurde in Beton realisiert. Es wurden Atomkraftwerke gebaut.

Der Contergan-Skandal erschütterte das Land. Flüsse waren Kloaken. In der Umgebung von Industrieanlagen litten Kinder an Lungenkrankheiten wie Pseudo-Krupp. Menschen starben an Asbestlunge und Kühe an Bleivergiftung. Überall im Land wurden die stinkenden Dorfbäche in unterirdische Rohre verdrängt. Nicht nur in Teningen kippten Firmen PCB-haltige Giftabfälle in das offen liegende Grundwasser eines Baggersees, und in der Landwirtschaft wurden mit DDT und E 605 mörderische Gifte eingesetzt. Der massive Schadstoffausstoß der Fabriken und Kraftwerke verursachte Pseudokrupp bei Kindern und das Waldsterben. Es bedurfte 45 Jahre, bis am 27. Oktober 1994 mit dem neu geschaffenen Artikel 20a endlich auch der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde.

Der Staat schützt jetzt also seit 24 Jahren "in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere" – oder sagen wir besser: Er sollte sie schützen.

Grundgesetznachträge und neue Staatsziele fallen nicht vom Himmel. Sie spiegeln immer auch gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen wider. In den 1970er Jahren wurde die Umweltbewegung stärker und aus unpolitischen Naturschutzorganisationen wurden engagierte Umwelt- und Naturschutzverbände. Mit den Bauplatzbesetzungen gegen ein geplantes, extrem Umwelt belastendes Bleiwerk in Marckolsheim (F) 1974, gegen das AKW in Wyhl 1975 und dem großen Konflikt um das Waldsterben kamen wichtige Impulse für diese politisch-juristische Entwicklung auch vom BUND und aus der Umweltbewegung.

Doch Staatsziele in der Verfassung sind immer auch Wünsche und Träume. Luft und Wasser sind tatsächlich sauberer geworden, in vielen Bächen und Flüssen kann wieder gebadet werden und die ersten Lachse kehren zurück. Die Phase der optisch erkennbaren Wasserverschmutzung liegt bis auf das massive Plastik-Problem hinter uns.

Doch die weniger sichtbaren Probleme nehmen zu. Das Nitratproblem in Deutschland wird häufig nicht durch Sanierung beseitigt, sondern man weicht auf die noch guten Brunnen aus. Der Klimawandel bedroht nicht nur in Hitzesommern die Welt. Das Insektensterben und das damit verbundene Vogelsterben können nicht losgelöst vom generellen, globalen Artensterben gesehen werden.

Nach einem Bericht der Vereinten Nationen zur Artenvielfalt sterben täglich bis zu 130 Tier- und Pflanzenarten aus. Die quälerische Massentierhaltung ist ein ungelöstes, gut verdrängtes Problem.

In einem Jahr verbrauchen wir weltweit so viele fossile Rohstoffe, wie die Erde innerhalb einer Million Jahre herausgebildet hat. Gleichzeitig erzeugen wir Atommüll, der eine Million Jahre sicher gelagert werden muss. Immer noch gehören auch wir in Deutschland zum kleinen Teil der Menschheit, die pro Kopf ungeheure Mengen an Energie und Rohstoffen verschwendet und die damit für den Großteil der weltweiten Umweltverschmutzung verantwortlich ist.

Und der "Rest der Welt" (insbesondere China und Indien) sind gerade dabei, unser zerstörerisches Modell einer Raubbauwirtschaft nachzuahmen. Ungehemmter Konsumismus, Gier, soziale Ungleichheit und der unerfüllbare und zerstörerische Traum vom unbegrenzten Wachstum im begrenzten System Erde führen zu immer massiveren Schäden. Die Menschen in der Gegenwart haben auf die Artenvielfalt langfristig eine ähnlich verheerende Wirkung wie der große Meteor-Einschlag vor 65 Millionen Jahren. Was Natur und Mitwelt schadet, schadet immer auch den Menschen.

Wir müssen den Artikel 20a, "den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" regional, bundesweit und global jeden Tag neu durchsetzen, damit aus einem Verfassungsziel gelebte Realität einer zukunftsfähigen Welt wird.

Ein Kommentar von BUND-Geschäftsführer Axel Mayer, am 11.6.2018 in der Badischen Zeitung
Die ganze Serie zum Grundgesetz entstand in Zusammenarbeit mit dem Waldkircher Bündnis "Halt!Zusammen", zu dem die meisten Autoren gehören.

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Axel Mayer

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