thetext
druckenSeite zurück     druckenDiesen Artikel drucken (Druckansicht)

Recht & Unrecht / Rechtsprechung, Urteile und Ungerechtigkeit in Sachen Mensch & Umwelt

"Die Gerechtigkeit (und das Recht) ist wie ein Spinnennetz – die Kleinen hält es fest – die Großen zerreißen es einfach"
Nach einem alten lateinischen Zitat


Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen


Noch vor wenigen Jahren hätte ich einen solchen Satz für eine Stammtischparole gehalten. Zwischenzeitlich erlebe ich immer häufiger Urteile und Entscheidungen die meinem "bürgerlichen Rechtsempfinden" zuwiderlaufen.

Umweltrecht, Umweltunrecht und Umwelturteile


  • Unglaublich, ja verstörend fand ich es schon in meiner Jugend, dass das Kriegsverbrechen, der Mord an über 500 unschuldigen Zivilisten in My Lay (Vietnam) nie gesühnt wurde.
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht geahndet. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Der Bundesgerichtshof hob das lächerliche Urteil einer Vorinstanz wegen zweier Formfehler auf. Firma und Täter wurden nicht bestraft.
  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10 000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 bereits 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark.
    Quelle Wikipedia
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilo Dioxin gelangten daraufhin in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal so tödlich ist wie Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel.
  • Lächerlichen 7500 Euro "Bußgeld", musste die französische Firma Rhodia in Chalampe im Jahr 2006 zahlen, obwohl die unglaubliche Menge von 1200 Tonnen Cyclohexan ins Grundwasser gelaufen waren.
  • Eine Million Tonnen Salz versickerten aus nicht abgedichteten Lagerbecken der elsässischen Kaliminen "Mines de Potasse d`Alsace" auf der Fessenheimer Rheininsel. Im Grundwasser finden sich bis zu 50 (!) Gramm Salz in einem Liter Grundwasser. Eine Anzeige von BUND-Geschäftsführer Axel Mayer wurde vom französischen Gericht gar nicht erst angenommen. Begründung: Der BUND ist selber nicht betroffen.
  • Der"Kalimanscharo" in Buggingen, ein Abraumberg der Firma Kali und Salz AG, versalzt seit Jahrzehnten das Grundwasser.
    Eine Anzeige des BUND Regionalverbandes führte zu einer Razia und Hausdurchsuchung bei Kali und Salz. Dennoch wurde das Verfahren eingestellt mit der Begründung: Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein.
  • Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der Kali und Salz AG und er "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, werden von den europäischen SteuerzahlerInnen und mit Interreg-Geldern bezahlt und nicht von den Verursachern.
    hier mehr Infos
  • Auch für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Was ist schlimmer? Einer Bank 5000 Euro zu rauben oder eine Bank (und damit uns alle) um Milliarden zu schädigen? Eines ist sicher. Der "kleine" Bankräuber kommt ins Gefängnis, der Bänker bekommt eine Millionenabfindung.


Der Betrieb von Atomkraftwerken funktioniert nur in Ländern, in denen die Verantwortlichen nicht damit rechnen müssen, im Falle eines schweren Unfalls zur Rechenschaft gezogen zu werden.



Um gegen das Vergessen dieser Ungerechtigkeit anzuarbeiten, beginne ich jetzt umweltpolitische Skandalurteile (mit dem Schwerpunkt Oberrhein) hier zusammenzutragen. Wer vergleichbare Fälle (aus dem Umweltbereich) kennt und belegen kann, soll uns informieren.
Axel Mayer



Hintergrund: Asbest-Prozess in Italien – Über Umweltrecht und Umweltunrecht


In Italien begann vor wenigen Wochen einer der europaweit größten und wichtigsten Umweltprozesse. Zwei Manager des Asbest-Unternehmens Eternit stehen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. 2056 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien sind Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie sind mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert, aber die europäische Umweltbewegung schaut illusionslos auf dieses wichtige Verfahren.

In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige dieser Urteile zusammengetragen:

  • Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10.000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
    Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Quelle: Wikipedia
  • Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilogramm Dioxin gelangten damals in die Umwelt – ein Gift, das tausendmal giftiger ist als Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
    Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel. Quelle: Wikipedia
  • Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Firma und Täter wurden nicht bestraft. Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren
  • Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht geahndet. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
  • Die massive Verunreinigung des Grundwassers am Oberrhein (Teilweise finden sich über 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser, denn über eine Million Tonnen Salz sind versickert) wurde trotz Anzeigen durch den BUND nie geahndet. Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der „Kali und Salz AG“ und der "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, müssen von den europäischen SteuerzahlerInnen mit INTERREG-Geldern bezahlt werden und nicht etwa von den einflussreichen Verursachern. Quelle: BUND


Ob das aktuelle Asbest-Verfahren in Turin ein gerechtes Urteil bringt, werden wir eventuell Ende 2010 erfahren. Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig, wünschenswert und sollte endlich auch in Deutschland zu vergleichbaren Verfahren gegen die Asbestindustrie führen, denn auch in Deutschland sterben jährlich noch tausende von Menschen an Asbestose, weil notwendige Asbestverbote lange behindert und verschleppt wurden.Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk:"Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen."

Eine Fortsetzung der bisherigen Serie von Skandalurteilen ist nicht akzeptabel, aber leider zu erwarten. Dies würde den Glauben an gerechte, funktionierende und unabhängige Rechtssysteme in unseren Demokratien nicht unbedingt stärken.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer


Umweltrecht, Umwelturteile und Ungerechtigkeit


Über Recht & Unrecht / Rechtsprechung & Urteile in Sachen Umwelt



Keine Bestrafung im Holzschutzmittel-Prozess 1991
Es war das bisher größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik: Die beiden Geschäftsführer der BAYER-Tochter DESOWAG waren angeklagt, wissentlich gesundheitsgefährdende "Holzschutz"mittel produziert zu haben, die über 200.000 Menschen krank gemacht hatten.
Im ersten „Holzschutzmittel-Prozess“ verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt die beiden Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung und Freisetzung von Giften zu jeweils einem Jahr auf Bewährung sowie zu 120000 DM Geldstrafe. Es ging um Holzschutzmittel, die die hochgefährlichen Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP) und Lindan enthalten hatten und bis Anfang der achtziger Jahre in Millionen von Dachstühlen und Wandtäfelungen verstrichen worden waren. Doch hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts wegen zweier Formfehler auf. In dem SWR-Fernsehdokumentarfilm von Mirko Tomic sagt heute der damalige Ankläger, Staatsanwalt Erich Schöndorf, dass er seinerzeit stark unter Druck gesetzt worden war, damit er das Verfahren einstelle.
hier

mehr Infos


Bhopal: Schlimmster Chemieunfall der Geschichte wird nicht geahndet
Der (bisher) größte und folgenschwerste Chemieunfall der Welt ereignete sich am 3. Dezember 1984 im indischen Bhopal in einem Werk des US-Chemiekonzerns Union Carbide Corporation (heute: Dow Chemical Company) Auf Grund technischer Pannen und fehlender Sicherheitsvorkehrungen traten mehrere Tonnen giftiger Stoffe in die Atmosphäre.
Schätzungen der Opferzahlen reichen von 3.800 bis 25.000 Toten durch direkten Kontakt mit der Gaswolke sowie bis zu 500.000 Verletzten, die mitunter bis heute unter den Folgen des Unfalls leiden. Viele tausend Menschen erblindeten, Unzählige erlitten Hirnschäden, Lähmungen, Lungenödeme, Herz-, Magen-, Nieren-, Leberleiden und Unfruchtbarkeit. Später kamen Fehlbildungen an neugeborenen und Wachstumsstörungen bei heranwachsenden Kindern hinzu.

Für die Sicherheitsmängel in Bhopal und die daraus resultierenden Folgen wurde niemand persönlich vor der Justiz zur Verantwortung gezogen. Der damalige Vorstandsvorsitzende von Union Carbide, Warren Anderson, der nach der Giftgaskatastrophe aus den USA nach Indien geflogen und unmittelbar nach seiner Ankunft verhaftet worden war, kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.
Die Werbeagentur Burson Marsteller wurde mit der „Krisenkommunikation“ genannten Verharmlosung des Unfalls beauftragt. Union Carbide zahlte nach zähen Verhandlungen und gegen Verzicht auf Strafverfolgung lächerliche 470 Millionen Dollar (damaliger Jahresumsatz der Firma: 9,5 Milliarden Dollar) an den indischen Staat, der das Geld jedoch nur in geringen Teilen für die Opfer aufwendete.




Der skandalöse Contergan-Prozess


Quelle Wikipedia
Das Hauptverfahren gegen Grünenthal
wurde am 18. Januar 1968 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen verschiedene Beteiligte wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eröffnet. Angeklagt wurden der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, der Geschäftsführer Jacob Chauvistré sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen. Die Anklage vertrat der Oberstaatsanwalt Josef Havertz. Eine Medienpräsenz in Stolberg wurde weitestgehend vermieden; die Prozesseröffnung fand in Aachen statt, die folgenden Sitzungen im zehn Kilometer entfernten Alsdorf, da in Aachen kein für alle Prozessbeteiligten genügend großer Saal zur Verfügung stand. Sitzungsort war das Casino „Anna” des EBV in Alsdorf-Mitte. Erster Verhandlungstag war der 27. Mai 1968.

Die Anklage wurde von drei Staatsanwälten vertreten.
Von den Geschädigten wurden 312 als Nebenkläger zugelassen. Die Nebenklage der Eltern wurde vertreten von den Rechtsanwälten Rupert Schreiber und Karl-Hermann Schulte-Hillen. Schreiber war Privatdozent für Rechtswissenschaft an der Universität Köln, Schulte-Hillen war selbst Vater eines contergangeschädigten Kindes. Den ursprünglich neun, zuletzt nur noch fünf Angeklagten standen 20 Strafverteidiger zur Seite. Sowohl für die Berufsrichter als auch die Laienrichter stand eine große Zahl von Ergänzungsrichtern bereit. Es wurden insgesamt rund 120 Zeugen gehört.

Am 242. Verhandlungstag stellten die Vertreter der Nebenkläger gegen den beisitzenden Richter und Landgerichtsdirektor Melster einen Befangenheitsantrag, weil er bei einem Gespräch mit einem Verteidiger der Grünenthal-Verantwortlichen gesehen worden war. Als sich auch die Staatsanwaltschaft außerstande sah, dem Ablehnungsantrag entgegenzutreten, erklärte sich der betreffende Richter selbst für befangen und schied so aus dem Verfahren aus.

Am 10. April 1970 schlossen die Eltern der Geschädigten durch den Nebenklagevertreter, Rupert Schreiber, mit Grünenthal einen Vergleich und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark, den die Firma Grünenthal in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ einzahlte. Die betroffenen Eltern der geschädigten Kinder unterzeichneten eine Erklärung, in der sie beteuerten, nicht mehr weiter gegen die Firma Grünenthal Chemie zu klagen. Am 283. Verhandlungstag, dem 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Bis heute ist die Firma Grünenthal nicht bereit, eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu erbringen. Man bedauert nur was geschah.[4][5]

Der in die Stiftung geflossene Betrag von Grünenthal wurde ergänzt um Einzahlungen des Bundes, zunächst auch 100 Millionen DM, im Laufe der Jahre weitere 220 Millionen DM, aufsummiert 320 Millionen DM (163,6 Mio. €)[6]. Alle diese Einzahlungen waren im Mai 1997 aufgebraucht. Daraus entwickelte sich ein Streit, in dem die Geschädigten unter Verweis auf die Gewinneinnahmen des Unternehmens Grünenthal und das große private Vermögen der Familie Wirtz eine Neugründung der Stiftung forderten.[7] Heute noch gezahlte Entschädigungen werden komplett von der Bundesrepublik Deutschland bezahlt. Anfang Mai 2008 kündigte Grünenthal an, freiwillig weitere 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung einzubezahlen[8], was Mitte Juli 2009 umgesetzt wurde[9].




Freiburg: Millionen-Abfindung für Ex-Klinikchef Friedl
24.2.2009 Auszug aus einen SWR Bericht (Bitte mit dem darunter stehenden Fall vergleichen!)
Der vom Dienst suspendierte und wegen Kunstfehlern verurteilte ehemalige Freiburger Klinikchef Hans-Peter Friedl erhält eine Abfindung in Höhe von knapp zwei Millionen Euro. Das bestätigte die Klinik am Dienstagvormittag.

Das Dienstverhältnis mit dem 48 Jahre alten Chirurgen sei damit beendet. Friedl war vor neun Jahren suspendiert worden. Im Februar 2003 hatte ihn das Freiburger Landgericht wegen vorsätzlicher sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24.300 Euro verurteilt. Wegen der vergleichsweise milden Bestrafung hatte das Land Baden-Württemberg keine Handhabe für eine endgültige Dienstenthebung des Arztes.

In den noch gegen den Mediziner laufenden Disziplinarverfahren gab es offenbar auch keine Möglichkeit, ihn zu belangen. Da das Land und die Universitätsklinik Freiburg den Fall endgültig zu den Akten legen wollten, einigten sich nun die Anwälte beider Seiten auf die Millionen-Abfindung. Mit der Summe sind monatliche Gehaltszahlungen Friedls, Pensionsansprüche als Beamter und entgangene Einkünfte aus der Behandlung von Privatpatienten abgegolten.

Teils bleibende Schäden bei Patienten

In dem Prozess gegen Friedl waren Kunstfehler publik geworden, die teilweise zu bleibenden Schäden bei Patienten geführt hatten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil ein Jahr später. Vorläufig suspendiert worden war der Chirurg bereits im Jahr 2000. Dennoch hatte er bis heute Anspruch auf sein Gehalt und bezog monatlich mehrere tausend Euro, ohne dass er der Uniklinik eine Gegenleistung erbringen musste.

Unter anderem hatte Friedl einen Patienten ein zweites Mal operiert, ohne den wahren Grund für den Eingriff zu nennen: Bei der ersten Operation war dem Chirurg ein Bohrer abgebrochen, den er in der zweiten Operation stillschweigend entfernte.
Quelle SWR




Kündigung wegen 1,30 Euro rechtens
Auszug aus einem Beitrag der TAZ vom 24.2.2009 (Bitte mit dem oben stehenden Fall vergleichen!)
Wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons wurde Kassiererin Barbara E. fristlos gefeuert. Sie habe das Vertrauen des Arbeitgebers Kaisers missbraucht, so das Gericht.

(...) Im Saal 334 wird die Kündigungsschutzklage der Kaisers-Kassiererin nun schon in zweiter Instanz abschlägig beschieden. Die 50-Jährige habe von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden dürfen, weil gegen sie der dringende Verdacht einer Straftat bestand, urteilt Richterin Daniela Reber. Am 22. Januar 2008 soll Barbara "Emmely" E. an ihrem Arbeitsplatz zwei Pfandbons eingelöst haben. Diese hatte ein Kunde zehn Tage zuvor im Supermarkt verloren und wurden nun im Büro aufbewahrt. Der Wert des einen Bons betrug 48 Cent, der des anderen 82 Cent.

Doch die seit 31 Jahren als Verkäuferin beschäftigte Frau bestreitet: "Ich kann nur immer wieder betonen, ich wars nicht", sagt die füllige Frau mit der kleinen, runden Brille. Sie habe sich an diesem Tag ihre Einkaufs- und Pfandbons abzeichnen lassen: "Mitarbeiter-Bons müssen immer abgezeichnet werden." Die einzige Erklärung für das Vorgefallene sieht Barbara E. in ihrem gewerkschaftlichen Engagement. Gemeinsam mit sieben anderen Kolleginnen hatte sie sich seit November 2007 in ihrer Hohenschönhausener Supermarkt-Filiale an drei Streikwellen beteiligt. Die Streikenden seien dann zu Einzelgesprächen mit der Distriktmanagerin und dem Filialleiter gebeten worden. "Man solle in sich gehen und sich überlegen, auf welcher Seite man steht", erinnert sich "Emmely". Die Streikbrecher dagegen habe man zum Bowlen eingeladen und sie gebeten, "Augen und Ohren offenzuhalten" und Unregelmäßigkeiten sofort zu melden. Sie wusste seit Oktober 2007, dass sie "auf der schwarzen Liste ganz oben" stehe, sagt Barbara E. In dieser angespannten Situation hätte die erfahrene Kassiererin ihrem Arbeitgeber wohl kaum für einen derart lächerlichen Betrag einen Kündigungsgrund geliefert. Zumal ihre Vorgesetzte bei der angeblichen Tat direkt hinter ihr gestanden und ihre streikbrechende Erzfeindin an der Kasse gesessen habe - so das Komitee "Solidarität mit Emmely".

In der Tat ist es merkwürdig, dass man E. erst drei Tage nach der angeblichen Tat mit den Vorwürfen konfrontierte: Drei Tage beträgt die Löschungsfrist der Videoaufzeichnungen aus dem Kassenbereich, die Barbara E. womöglich entlastet hätten. Die Richterin sah dies jedoch anders. Es ginge um "das rechtlich unangefochtene Instrument der Verdachtskündigung, für die jedoch bloße Vermutungen nicht ausreichen", erklärt Daniela Reber.

Die Richterin fand die belastenden Zeugenaussagen glaubwürdig, die Klägerin jedoch habe bei der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht. "Es geht nicht nur um Verdacht, sondern die Klägerin hat diese Tat auch begangen", sagt die Richterin. Deshalb sei es für den Arbeitgeber unzumutbar gewesen, die Kündigungsfrist abzuwarten. Auch eine Abmahnung sei nicht in Betracht gekommen: Eine Kassiererin müsse absolut zuverlässig sein, "auch bei kleinsten Beträgen". Nicht die 1,30 Euro seien der Kündigungsgrund gewesen, auch nicht die Teilnahme am Streik, sondern der irreparable Vertrauensverlust, so die richterliche Argumentation.

Damit begibt sich Reber vollständig auf die Seite von Kaisers, die von der Rechtsanwältin Karin Schindler-Abbes vertreten wird. Man dürfe "nicht mit den Vermögensdingen des Arbeitgebers leichtfertig umgehen", sagt die Anwältin. "Wo wollen Sie da die Grenze ziehen?" Es ginge auch nicht um den Streik. Es sei auch nach E.s Kündigung gestreikt worden. "Das ist völlig legitim", so die Kaisers-Vertreterin. Die Gesamtumstände hätten ergeben, die Mitarbeiterin sei nicht vertrauenswürdig.

Nach der Verkündung ihrer Niederlage wird Barbara E. von ihrer Tochter getröstet. Dann stellt sie sich den Journalisten. "Ich bin erschüttert", sagt sie tapfer in die zahlreichen Mikrofone. Sie habe heute Morgen ein gutes Gefühl gehabt und geglaubt, die Richterin würde zu ihren Gunsten urteilen. "Ich bin einfach nur enttäuscht", sagt sie noch. Dann schießen ihr die Tränen in die Augen. In der so entstandenen Pause versichert ihr Anwalt Benedikt Hopmann, die wenigen Mittel, die seiner Mandantin nun noch geblieben sind, ausschöpfen zu wollen. Er werde eine Verfassungsbeschwerde einlegen und sich notfalls an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Es sei nur aus des Arbeitgebers Sicht argumentiert worden: "Die Perspektive meiner Mandantin, die beanstandungsfreien 31 Arbeitsjahre, der Verlust von Rente und Arbeit", seien völlig unter den Tisch gefallen, meint Hopmann.

Es sei eine Möglichkeit, "dass Kaisers mir die falschen Bons untergeschoben" habe, so Barbara E.




Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
<a href="http://www.mitwelt.com/recht-unrecht-rechtsprechung-urteile-ungerechtigke.html">Recht & Unrecht / Rechtsprechung, Urteile und Ungerechtigkeit in Sachen Mensch & Umwelt</a>


Dieser Artikel wurde 822 mal gelesen und am 29.1.2010 zuletzt geändert.